Debeka privat KV zahlt Massage nicht (Krankenkassenrecht)

aescura, Donnerstag, 20.12.2012, 18:31 (vor 4355 Tagen) @ nur mal so

zunächst müssen Rechnungen in Höhe von mindestens 600 €, die die debeka bezahlen muss, bei der PKV eingereicht werden, deren Zahlung sie wahrscheinlich ablehnen wird. Diese Summe muß unbedingt zusammen kommen. Sonst wird die Klage beim zuständigen Amtsgericht nicht anerkannt. Die Summe der Rechnungen sollte aber auch nicht höher sein, sonst wird der Streitwert zu hoch. Wird die Zahlung verweigert, einen Anwalt einschalten und Klage einreichen. Die Kosten für den Anwalt und das Gericht richten sich nach dem Streitwert und betrugen bei mir ca. 400 €.
Dann langer Papierkrieg zwischen den Anwälten. Debeka verneint immer wieder medizinische Notwendigkeit. Um diese zu beweisen, muss dein Anwalt dem Gericht ein gerichtliches Beweisverfahren für einen medizinischen Gutachter anbieten. Das kostet dich zunächst 1500 €, die du an das Gericht überweisen muss.
Sehr lange Untersuchung (ca. 3-4 Stunden)beim medizinischen Sachverständigen. Bejaht der Gutachter die medizinische Notwendigkeit, hat die Debeka kaum noch Chancen, die Kosten für die Massage abzulehnen. Wenn die Debeka zahlt, wird sie dir auch die Anwalts-, Gerichtskosten und Gutachterkosten erstatten müssen.
Du brauchst aber viel Geduld (ca. 1 -2 Jahre!)


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