Re: Debeka zahlt nicht - keine Kulanz? (Krankenkassenrecht)

Der_Frager, Donnerstag, 10.12.2009, 09:25 (vor 5461 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

in dem Tarife bin ich auch versichert und habe gerade auch eine KG-Behandlung. In der Tat is in diesem Tarif ja keine Deckelung einer physiotherapeutischen Behandlung expilizit aufgeführt. (Tarif PN II. A. 4. Heilmittel
Heilbäder, Packungen, Kammern, Inhalationen, Massagen, Wärme und Lichtbehandlungen sowie sonstige physikalische Therapie )

Aber natürlich kann der Versicherer nach MB/KK §5 (2) das medizinisch notwendige Maß der Maßnahmen in Frage stellen und siech der Leistungspflicht entziehen: "Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur
Leistung verpflichtet."

Das ist natürlich eine weiche Vertragsbedingung und in der Anwendung dieses Absatzes zeigt sich für mich die Kulanz eines Unternehmens, nicht im Gewähren nichtvertraglicher Leistungen.

Übrigens hört man auch von anderen Versicherungen, dass immer wieder versucht wird mit Bezug auf diesen Paragraphen zu kürzen .....



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