Re: Debeka zahlt nicht - keine Kulanz? (Krankenkassenrecht)

Charlie Brown, Donnerstag, 10.12.2009, 09:40 (vor 5461 Tagen) @ Der_Frager


Da der Versicherer für die Tatsachen, die den Ausschluß der sog. "Übermaßbehandlung" begründen beweispflichtig ist, sollte Peter (zunächst ohne Druck um die Fronten nicht zu verhärten) nachfragen, auf welchen Gründen die Ablehnung der Debeka basiert.


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