GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 06.01.2012, 15:11 (vor 4705 Tagen) @ MeierKarl

Da sie über fünfzig ist und mehr als 30 Monate eingezahlt hat, besteht prinzipiell ein Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld. Nach dem zwölften Monat ALG I kann sie in die Hände klatschen, denn egal ob später Hausfrau oder Neugründer, die Zutrittsberechtigung zur Freiwilligen Krankenversicherung hätte sie dann erworben.


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