GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 06.01.2012, 14:37 (vor 4708 Tagen) @ MeierKarl

Leider schriebst Du nicht wielange die Gute eigentlich in der KVB versichert gewesen ist?

Wenn sie jetzt mindestens ein Jahr Pflichtmitgliedschaft bei der Agentur für Arbeit hinter sich hat, kann sie im Anschluß auch als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert werden. Aber Vorsicht, falls nicht, müßte sie die KVB gemäß Punkt (9) §5 SGB V zu alten Konditionen wieder aufnehmen. Insofern am besten die zeitlichen Zugangsvoraussetzungen zum ALG I per Antragspflichtversicherung taggenau durchrechnen, damit die Soße nicht teurer als der Braten wird.

Das Arbeitslosengeld und der daraus resultierende Kassenbeitrag richten sich nach der beruflichen Qualifikationsstufe und freiwillig weiterversichern kann sie sich gemäß §28a SGB III nur noch einmal!, da das Gesetz seit letztem Jahr verschäft nur noch maximal zwei Unterbrechungen bei Bezug von ALG I kennt.


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