GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung? (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Freitag, 06.01.2012, 13:13 (vor 4705 Tagen) @ MeierKarl

Hallo,

genau es ist das ALG I entgegen dem berühmten ALG II (im Volksmund Hartz 4).

Sofern Sie ALG I erhält, entscheidend ist der tatsächliche Bezug, und noch keine 55 ist, muss Sie in die GKV.

Die Agentur für Arbeit "bezahlt" dann die Krankenversicherung.

Gern kann ich auch eine gute GKV empfehlen:-D :-D


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