GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung? (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Donnerstag, 05.01.2012, 19:59 (vor 4709 Tagen) @ MeierKarl

Hallo,

anscheinend traut sich niemand an deine Frage. Also mach ich mal den Anfang.

Grundsätzlich bleibt deiner (Ex-)-Frau erstmal nur die PKV.

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung würde grundsätzlich zu einer freiwilligen Mitgliedschaft führen können, jedoch lese ich aus deiner Schilderung das die Voraussetzungen wohl nicht erfüllt sind.

Vorausetzung ist geregelt im § 9 Absatz 1 Nummer 4 SGB V

schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,

Als Möglichkeit um in die GKV zu kommen, ist die Aufnahme einer Beschäftigung über 400 € bzw. der Bezug von Arbeitslosengeld I, sofern Sie noch keine 55 ist.

Gruß


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