DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche... (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 02.04.2011, 19:50 (vor 4984 Tagen) @ GKVler

Hallo,
da hast du etwas falsch verstanden - wenn ich sage dass 14 Tage okay sind, dann meinte ich damit in erster Linie dass die Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden muss und auch zugesandt. Es hat sich aber leider eingebürgert, dass die Kündiger schon gerne die Bestätigung innerhalb der ersten Woche zu Hause haben wollen. Ich kann natürlich wie immer nur aus meiner Sicht und aus meinem Bereich heraus schreiben. Natürlich haben wir immer darauf geachtet dass dieses Frist eingehalten wurde und wir tun dies auch heute noch. Heute ist das auch kein Thema mehr, haben doch die Kündigungen extrem nachgelassen.
Was deine andere Frage angeht - keine Sorge - in der Regel werden Geldleistungen wie Krankengeld innerhalb von 24 Stunden überwiesen
wenn sonst keine Hinderungsgründe vorliegen. Deine Bedenken sind demnach unnötig.
Gruss
Czauderna


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