DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche... (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 18.03.2011, 19:08 (vor 5003 Tagen) @ JanaW

Hallo,
nein, habe ich nicht - aber ich arbeite ja auch bei der DAK und bei uns gibt es die strikte Anweisung dass wir nur dann einen Anruf
(auch bei bestehenden Versicherungsverhältnissen) tätigen dürfen, wenn wir schriftlich dazu autorisiert wurden. Die gilt ausschliesslich für sog. "Werbeaktionen", wie z.B dass wir neue Produkte vorstellen wollen oder über Zusatztarife indormieren wollen. Bei ausgeschiedenen Mitgliedern gilt das natürlich erst recht. Nur wenn Anrufe zur Klärung von Sachverhalten erforderlich werden, dann können wir auch ohne diese Einwilligung anrufen.
Das was dir passiert ist, so wie geschildert darf einfach nicht vorkommen und das muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eigentlich wissen. Selbstverständlich kannst Du dich beschweren, das ist keine Frage, aber einen konkreten Hinweis beim nächsten Anruf und du hast deine Ruhe künftig.
Gruss Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum