DAK ruft trotz Widerspruch an und macht dann noch falsche... (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Samstag, 02.04.2011, 19:03 (vor 4988 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna

14 Tage einfach liegen lassen ist alles andere als ok....die Versicherten warten schließlich auf die Kündigungsbestätigung und die neuen Kassen dürfen ohne die Kündigungsbestätigung keine Mitgliedsbescheinigung ausstellen. Das heißt, duch die verzögerte Bearbeitung verzögert sich auch alles andere....
daher ist ja auch gesetzlich geregelt, dass die Kündigungsbestätigung unverzüglich (auf deutsch: sofort), spätestens innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden muss.

wenn Versicherte bei einer Kündigung nicht durchlesen, was sie unterschreiben, ist das nach meiner Meinung kein Grund, sich nicht daran zu halten. Davon abgesehen, müsst ihr die Kündigungsbestätigung ausstellen, bevor ihr Haltearbeit macht - ist gesetzlich so geregelt (ich kenne allerdings keine Kasse, die sich an diesen Punkt hält).

Habt ihr übrigens bei allem anderen auch so lange Bearbeitungszeiten? wenn ich mir vorstelle, dass ich bei euch versichert bin und 2 Wochen auf Geld warten muss, find ich das ehrlich gesagt nicht so dolle :-(

Gruß GKVler


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