Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) (Gesetzliche Krankenkassen)

Noaher @, Dienstag, 11.01.2011, 12:40 (vor 5065 Tagen) @ RHW

Vielen Dank schon mal für die beiden Antworten, ich sehe es ist wirklich kompliziert. Na, ich werde da wohl mal ein wenig rumtelefonieren. Danke für die schnellen Reaktionen.

@ RHW - Das weiß ich leider nicht ob der Verstorbene (mein Vater - kein erdachter Fall) aufgrund der Beamtenbeihilfe oder nicht erfüllter Versicherung der Rentner freiwillig versichert war. Seine Unterlagen sind da leider nicht vollständig. Ist das den relevant für den aktuellen Sachverhalt meiner Mutter ? Ich muss da wohl mal bei der Kasse nachfragen. Letzter Stand lt. Kasse: Sie würde aufgrund des nun eigenen Rentenantrages versicherungspflichtig werden in der Kranenversicherung der Rentner. Diesen Sachverhalt lasse ich nun nochmal aufgrund der Info hier pruefen. DANKE. Habe eben bei der Beihilfe angerufen. Dann hätte sie auch einen Anspruch auf Beihilfe aber wesentlich geringer als wenn sie bei der gesetzlichen Krankasse freiwillig versichert wäre. Die "Hessische" Beihilfestelle hat empfohlen einen Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach Anspruchsbeginn der Rente (- ist noch nicht durch) zu stellen. Die Beihilfefähigkeiten einzelner Leistungen wären bei der freiwilligen Versicherung wesentlich höher. Na wie auch immer, sollte ich nicht weiterkommen oder weiter Fragen haben wende ich mich nochmal an Euch, wenn ich darf. Das mit den schnellen Antworten war klasse. Danke.


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