Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) (Gesetzliche Krankenkassen)
Das Leben ist kein Wunschkonzert. Wieso sollte ein Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht möglich/sinnvoll sein. Als freiwillig Versicherter kann man jederzeit in die PKV. Wieso sollen Leistungen gegeneineinder verrechnet werden und wieso kommt es zur KVdR?
Sieht nach einem ausgedachten Fall aus.
Mit dem Ende der dereitigen Familienversicherung besteht die Möglichkeit, sich dei der Kasse innerhalb von 3 Monaten freiwillig weiterzuversichern. Die KVdR scheidet m.E. aus, weil man sich 2004 (?)bei einer Gesetzesänderung nicht für diese entschieden hat, um ein paar EUR zugunsten der Familienversicherung zu sparen. Am besten einmal bei der Krankenkassen nachfragen, die sehen anhand der Akte, was Sache ist.
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Anfragender,
10.01.2011, 14:48
- Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) - Gast aus dem Norden, 10.01.2011, 18:40
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RHW,
10.01.2011, 20:06
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Noaher,
11.01.2011, 12:40
- Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) - RHW, 11.01.2011, 19:38
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