Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) (Gesetzliche Krankenkassen)

Anfragender @, Montag, 10.01.2011, 14:48 (vor 5066 Tagen)

Hallo ihr alle,

ggf. kann uns jemand von Euch einen Tipp geben. Sachverhalt:
Ehemann verstorben (Freiwillig gesetzliche Krankenkasse mit Beihilfeanspruch). Ehefrau bislang Familienversichert (mit Altersrentrente 100,- mtl. ohne Beitragsabführung). Neue Pension und Hinterbliebenenrente belaufen sich wohl auf Brutto ca 1300,- € Aufgrund des Hinterbliebenenrentanantrages wohl nun Versicherungspflichtig als Rentnerin. Sie hätte wohl einen Anspruch auf einen abgeleitetetn Beihilfeanspruch. Welche Versicherungsart in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nun im Bezug auf die wohl bestehenden unterschiedlichen Beihilfeansprüche sinniger ?

Sie könnte wohl nun auch eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen.
Bei der dann freiwilligen Versicherung wäre es wohl bei der Beihilfe irgendwie so, das die halben Beiträge (wenn sie alle selber zahlt ohne Beitragszuschuß) den Arztkosten gegenüber gestellt werden. (Sie hat keine laufenden oder chronischen Erkrankungen , sehr seltene Arztbesuche bislang) Bei der Pflichtversicherung bekommt sie wohl nur einen Teil, der Kosten die nicht von der KV gezahlt wird, angerechnet ?

Hmm, alles ziemlich verwirrend. Habt ihr einen Rat, oder wie wir es meistens gemacht ? Danke für Eure Unterstützung


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