Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
zum 01.04.2002 gab es gravierende Änderungen in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). M.E. ist zunächst aktuell zu prüfen, ob überhaupt Versicherungspflicht eintritt (sonst gibt es keine Wahlmöglichkeit).
Wurden beide Renten bereits am 01.04.2002 bezogen?
War der Verstorbene freiwillig versichert, weil er Beihilfeanspruch hatte, die Versicherungszeiten für die KVdR nicht erfüllt waren oder weil zum 01.04.2002 eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgte?
Viele Mitarbeiter der Krankenkassen kennen diese Sondereegelungen aus 2002 nicht, so dass es zu falschen Beurteilungen kommen kann.
Gruß
RHW
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Anfragender,
10.01.2011, 14:48
- Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) - Gast aus dem Norden, 10.01.2011, 18:40
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RHW,
10.01.2011, 20:06
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Noaher,
11.01.2011, 12:40
- Krankenvers. der Rentner oder Freiwillige KV (wg.Beihilfe) - RHW, 11.01.2011, 19:38
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