Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV (Private Krankenversicherungen)

Manu, Montag, 13.12.2010, 11:09 (vor 5094 Tagen) @ Olivia

hier die neue Rechtslage (von der Homepage des PKV-Verbandes):
"Privat versicherte Arbeitnehmer, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der GKV innerhalb einer Frist von drei Monaten befreien zu lassen. Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, an welche die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Ab dem 31. Dezember 2010 gilt für Beschäftigte, die im Anschluss an die Zeiten des Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, dessen Arbeitszeit auf maximal die Hälfte vergleichbarer Vollbeschäftigte begrenzt ist und welches bei Vollbeschäftigung mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vergütet würde, dass sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen können.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seit mindestens fünf Jahren versicherungsfrei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze war. Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit werden insoweit angerechnet.

Beispiel: Ein privat versicherter Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 2006 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei. In der Zeit vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 nimmt er Elternzeit, ohne einer Beschäftigung nachzugehen. Im Anschluss an die Elternzeit nimmt er eine Teilzeittätigkeit mit einem Umfang von 20 Stunden pro Woche und einem Jahresgehalt in Höhe von 25.000,-- Euro auf. Vergleichbare Vollbeschäftigte arbeiten 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer kann sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Teilzeittätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben."

Was ist denn hier nun der Unterschied zur alten Rechtslage?
Bisher war es doch auch so, dass wer vorher PKV war, dann nach der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat und unter die Grenze fiel, sich trotzdem lebenslang von der GKV-Pflicht befreien lassen konnte! Was ist denn jetzt genau der Unterschied?

---ich glaube ich habe es selbst gefunden!
früher konnte man sich also in der Elternzeit bei Teilzeitjob für die Zeit der Elternzeit befreien lassen. Danach musste man über JAEG verdienen oder man wurde automatisch GKV.

jetzt kann man auch nach der Elternzeit in PKV bleiben, weil zur 5-jährigen Versicherungsfreienzeit auch die Elternzeit gehört (im Gegensatz zu vorher) - FRAGE: wenn ich mich zunächst in der Elternzeit befreien lasse und anschließend immer noch 50% arbeite und unter JAEG verdiene, mich dann befreien lasse, gilt diese Befreiung dann lebenslang???

Stimmt das alles so????????????????


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