Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV (Private Krankenversicherungen)

Olivia, Freitag, 21.05.2010, 15:53 (vor 5300 Tagen) @ Olivia

jetzt muss ich mich nochmal melden!

angenommen ich arbeite in Elternzeit 50% und verdiene dadurch natürlich unter der JAEG.

Dann kann ich mich doch gem. § 8 (1) Nr. 2 SGB V für die Elternzeit befreien lassen. Dies muss ich doch dann innerhalb 3 Monaten gegenüber meiner letzten GKV machen.

Da ich in 2010 auch unter 18.000 € liege, habe ich für 2010, 2011 und 2012 (in Baden-Württemberg) eine Beihilfeberechtigung über meinen Mann. Sprich ich muss mich zu 30 und mein Kind zu 20 % PKV versichern. Der Beitrag für die PKV müsste doch eigentlich ca. zur Hälfte vom Arbeitgeber bezuschußt werden, richtig?

Nun zur Zeit nach der Elternzeit:

Wenn ich in der PKV bleiben will, bleibt mir nichts anderes übrig als innerhalb eines Jahres nach Ende der Elternzeit über der besonderen JAEG (z.Zt. 45.000 €, da ich bereits 2002 PKV war) zu verdienen, dh. vermtl. von 50% auf 75% aufzustocken. Ich müsste mich dann auch wieder ab 2013 zu 100% PKV versichern, da die Beihilfe nach 3 Jahren entfiele. Frage bleibe ich dann "automatisch" versicherungsfrei oder muss ich das auch irgendwo beantragen.

Verdiene ich auch nach einem Jahr, nach Ende der Elternzeit unter der besonderen JAEG muss ich zwangsläufig (da kein anderer Befreiungstatbestand greift) in die GKV!

Bitte schaut mir das nochmal so durch, ob das alles so passt. DANKE


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