Re: Elternzeit/Wiedereinstieg GKV oder PKV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 08.03.2010, 07:02 (vor 5375 Tagen) @ Olivia

Das ist es und somit ein gutes Verdienstfeld für Anwälte und unsere geliebte GKV natürlich ebenso. Bei a) gibt es den Fallstrick, daß eine Befreiung während der Elternteilzeit aufgrund Teilzeitbeschäftigung nur für diesen Zeitraum gilt. Ein zweite Befreiung wegen Fortführung der Teilzeitbeschäftigung nach einem Jahr ist ausgeschlossen, weil dann keine fünfjährige Versicherungfreiheit nachgeweisen werden kann und hier zitiere ich den vierten Punkt der Verbandsdarstellung, weil während der Elternzeit die Versicherungsfreiheit ja nicht auf dem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze beruhte, sondern nur auf der Befreiung wegen der Elternzeit..

Wird allerdings spätestens nach einem Jahr beginnend, wieder über der Versicherungspflichtgrenze verdient, darf man in der PKV bleiben. Geschieht dies nicht, muß man in die Gesetzliche zurück und kann erst nach dreijährigem erneuten Überschreiten wieder zur Privaten.

Käme es allerdings erst später, nach vorangegangener Überschreitung und Privatversicherung zu einem erneuten Absenken aufgrund Wenigerverdienst, greift die GKV ebenso heißhungrig auf das lukrative Vögelchen zu, denn bis fast 631€ winken als saftiger Beitrag, auch wenn das Gehalt nur wenig unter zitierte 49.950€ sinkt!

Die Kinder wären in der GKV gegebenenfalls beitragsfrei mitversichert, aber was denkt eine sorgende Mutter über ein sich Billigsparen, wenn sie dann das Schreien ihres Kindes im überfüllten Wartzezimmer erleben muß, während privatversicherte Kinder sofort durchgewunken werden ("sie hatten einen Termin bei uns") und selbst deren Facharztbesuche äußerst kurzfristig realisiert werden ("würde es ihnen noch diese Woche passen") geschweige denn das Verweigern von Medikamenten wegen gesetzlicher Budgettierung oder gar einer OP-Warteliste. In Deinem Fall würde die GKV von Dir eigene Beiträge einfordern, aber vielzitierte Familienversicherung Pustebacke, denn Dein Kind würde man ausklammern und es zur Versicherung des Ehegatten verweisen. Wir wissen alle sind gleich, einige gleicher ..

Der sinnvollste Weg ist b) denn z.B. heute dreißigjährig und versichert bei der halleschen im Hochleistungstarif Primo mit 3000€ Krankengeld, würden aus aktuell 400€ Gesamtbeitrag inklusive! Arbeitgeberanteil als beiheilfefähige Ehegfrau ganze 126€ bei 70% Beihilfe werden. Bei Überschreitung der 18.000€ würde die Beihilfe jedoch entfallen und die GKV wieder rufen, erst mit dem 55. Lebensjahr wäre endlich Schluß. Heißt spätestens ein Jahr vorher müßte man nach heutiger Gesetzeslage ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ab 400,01€ brutto her. Fragen? ePost


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