Angestellt + Selbständig: wann GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 29.11.2010, 15:33 (vor 5108 Tagen) @ tigo

Hallo,

§ 5 SGB V - bildet die gesetzliche Grundlage. Die Beurteilung ist individuell - man kann die Punkte, die abgeprüft werden wie folgt beschrieben.

die Beschäf­tigung von einem mehr als nur gering­fügig oder mehreren nur gering­fügig beschäf­tigten Arbeit­nehmern

oder

eine selbst­ständige Tätigkeit wird inkl. evtl. Vor- und Nachar­beiten mindestens 18 Stunden in der Woche ausgeübt

oder

das aus der Tätigkeit erzielte Einkommen ist von wirtschaft­licher Bedeutung, da es die Haupt­quelle zur Bestreitung des Lebens­un­ter­halts darstellt.

Vereinfacht gesagt, wenn einer dieser Punkte mit "ja" beantwortet wird, dann liegt hauptberufliche Selbständigkeit vor.

Wenn während eines Kalenderjahres durch eine solche Änderung die Krankenversicherungspflicht endet dann kann m.E. ein Wechsel direkt in die PKV erfolgen - Wechsel innerhalb der GKV sind ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und/oder Bindungsfrist nicht möglich.
Gruss
Czauderna


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