Angestellt + Selbständig: wann GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
§ 5 SGB V - bildet die gesetzliche Grundlage. Die Beurteilung ist individuell - man kann die Punkte, die abgeprüft werden wie folgt beschrieben.
die Beschäftigung von einem mehr als nur geringfügig oder mehreren nur geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern
oder
eine selbstständige Tätigkeit wird inkl. evtl. Vor- und Nacharbeiten mindestens 18 Stunden in der Woche ausgeübt
oder
das aus der Tätigkeit erzielte Einkommen ist von wirtschaftlicher Bedeutung, da es die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt.
Vereinfacht gesagt, wenn einer dieser Punkte mit "ja" beantwortet wird, dann liegt hauptberufliche Selbständigkeit vor.
Wenn während eines Kalenderjahres durch eine solche Änderung die Krankenversicherungspflicht endet dann kann m.E. ein Wechsel direkt in die PKV erfolgen - Wechsel innerhalb der GKV sind ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und/oder Bindungsfrist nicht möglich.
Gruss
Czauderna
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- Angestellt + Selbständig: wann GKV? -
tigo,
25.11.2010, 13:30
- Angestellt + Selbständig: wann GKV? - Joachim Röhl, 25.11.2010, 14:01
- Angestellt + Selbständig: wann GKV? - Gast aus dem Norden, 25.11.2010, 15:22
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Czauderna,
26.11.2010, 10:09
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tigo,
29.11.2010, 09:18
- Angestellt+Selbständig: wann GKV? - Joachim Röhl, 29.11.2010, 14:40
- Angestellt + Selbständig: wann GKV? - Czauderna, 29.11.2010, 15:33
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tigo,
29.11.2010, 09:18