Angestellt + Selbständig: wann GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
folgende Problemstellung:
ein Selbständiger (Geschäftsführer einer GbR, GbR hat keine Angestellten Arbeitnehmer) möchte zusätzlich als Angestellter mit 40h Woche tätig sein, die Arbeit für die GbR (selbständige Tätigkeit) kann er nebenbei und am WE machen (weniger als 40h). Bisher war er freiwillig GKV versichert.
Für die Angestelltenarbeit soll normal Beitrag GKV, Rente etc. gezahlt werden.
1. angenommen, er erzielt ein höheres Einkommen als Angestellter als über die selbständige Tätigkeit - was passiert mit der freiwilligen Versicherung GKV - muss/kann er die abmelden? Wie?
2. Was wenn dann ein Jahr kommt, in dem er über die GbR mehr Einkommen erzielt? Wieder zurück zur freiwilligen GKV?
Was passiert dann mit der Versicherung über den Arbeitgeber, muss er dort trotzdem weiter KV zahlen, also quasi doppelt?
4. Wird das Einkommen beider Tätigkeiten zur Beitragsbemessung herangezogen oder immer nur eine? Also wenn er als Angestellter mehr verdient, dann nur dort über GKV und wenn er als Selbständiger mehr verdient dann nur über das dortige Einkommen?
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- Angestellt + Selbständig: wann GKV? -
tigo,
25.11.2010, 13:30
- Angestellt + Selbständig: wann GKV? - Joachim Röhl, 25.11.2010, 14:01
- Angestellt + Selbständig: wann GKV? - Gast aus dem Norden, 25.11.2010, 15:22
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Czauderna,
26.11.2010, 10:09
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tigo,
29.11.2010, 09:18
- Angestellt+Selbständig: wann GKV? - Joachim Röhl, 29.11.2010, 14:40
- Angestellt + Selbständig: wann GKV? - Czauderna, 29.11.2010, 15:33
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tigo,
29.11.2010, 09:18