Angestellt + Selbständig: wann GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei dieser gezielten Fragestellung habe ich den Eindruck, dass hier zur Belustigung aller ein Sachverhalt erfunden wurde, den niemand braucht. Falls ich Unrecht habe sollte, dann empfehle die Kommentierungen zum § 5 Abs. 5 SGB V. Ansonsten wünsche ich ein schönes Wochenende.