Angestellt + Selbständig: wann GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast aus dem Norden, Donnerstag, 25.11.2010, 15:22 (vor 5112 Tagen) @ tigo

Bei dieser gezielten Fragestellung habe ich den Eindruck, dass hier zur Belustigung aller ein Sachverhalt erfunden wurde, den niemand braucht. Falls ich Unrecht habe sollte, dann empfehle die Kommentierungen zum § 5 Abs. 5 SGB V. Ansonsten wünsche ich ein schönes Wochenende.


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