auch privaten Kassen droht Beitragsexplosion (Gesetzliche Krankenkassen)

pkv-patient, Dienstag, 05.10.2010, 19:17 (vor 5163 Tagen) @ RHW

Gerade die letzte Erschwernis (Versicherungspflicht seit 01.01.09) wird der PKV noch gehörig Probleme bereiten. Da es faktisch nicht in das individuelle Fnanzierungssystem der PKV passt. Ein Solidaritätsprinzip für sozial schwache und Beitragsschuldner ist und war nie vorgesehen.

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Aktueller Stand:


In der PKV ist durch die Nichtzahler ein Betrag von rund 200 Millionen Euro an offenen Beiträgen aufgelaufen. Insgesamt sind derzeit 103.400 Versicherte der PKV mit mindestens drei Monatsbeiträgen im Rückstand. Davon gelten 60.000 als dauerhafte Nichtzahler mit Beitragsrückständen von mindestens sechs Monatsbeiträgen.

Problematisch für die privaten Krankenversicherungen ist die Tatsache, dass sie den Versicherten nicht kündigen können und trotzdem für die Notfallversorgung leisten müssen. Der Gesamtschaden für die Branche soll sich auf 225 Millionen Euro belaufen. Nun befasst sich auch die Bundesregierung mit der Problematik. Bisher erhalten ALG II-Empfänger einen Zuschuss für die private Krankenversicherung. Dieser reicht in der Regel nicht aus, um den vollen Beitrag für den Basistarif zu entrichten.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages will das Problem schnellstmöglich lösen. Es könne nicht sein, dass ein ALG II-Empfänger Schulden aufhäufe und diese nach Ende der Bezugsphase vor einem Schuldenberg stehe.

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Soweit ich weiß müssen die PKVen Beitragsschuldner mit Beitragsrückständen von mehr als 12 Monatsbeiträgen zwangsläufig in den Basistarif aufnehmen. Somit dürfte eine automatische Solidarität einspringen, da alle PKV-Versicherten die Unterdeckung des Basistarifs mit Beitragserhöhungen ausgleichen müssen.

Interessant ist dabei, dass die PKV am 15.02.2010 mit der KBV folgendes verkündete:

Für privat Krankenversicherte, die nach dem Basistarif abgesichert sind, erhalten Ärztinnen und Ärzte vom 1. April 2010 an weniger Geld als bisher. Laborleistungen werden demnach mit dem 0,9-fachen des Gebührensatzes der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet, Leistungen der Abschnitte A, E und O mit dem 1,0-fachen, alle übrigen Leistungen mit dem 1,2-fachen Steigerungssatz.

Bisher lag die Spanne gemäß den Vorgaben in § 75 Absatz 3a SGB V zwischen 1,38 und 1,8. Um einer Schlichtung zuvorzukommen, einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) im Einvernehmen mit den Beihilfeträgern auf diesen Kompromiss.

Dem Vernehmen nach sind beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden. Die KBV wehrte erfolgreich ab, die Vergütungsvorgaben für ärztliche Leistungen im Basistarif in weiten Bereichen auf den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umzustellen, der für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt.

Damit ist eine formale Vereinheitlichung der beiden Gebührenordnungen erst einmal vom Tisch. Die Honorarverluste sind überschaubar, da bislang noch nicht einmal 15.000 Privatversicherte den Basistarif gewählt haben.

Um Werbestrategien der PKV für diesen Tarif zuvorzukommen, sieht die Einigung zudem vor, dass der Vertrag umgehend gekündigt werden kann, falls mehr als 100.000 Versicherte den Basistarif gewählt haben. Ansonsten gilt die Vereinbarung zunächst bis 31. Dezember 2012.

Irgendwie wusst da doch schon jemand Anfang des Jahres mehr oder ? ;-)


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