Dicke kosten Gesundheits-System 17 Milliarden Euro (Gesetzliche Krankenkassen)
Herr Röhl, zur Abwechslung finde ich Ihre Gedangen im Eingangsposting mal genial. Ohne Leistungsbeschränkung geht es nicht. Ein erster minimaler Ansatz ist der § 52 SGB V, wo z.B. auf die Tattoos hingewiesen wird. Nun sollte es weiter gehen.
Tattoos und die Entfernung derselben (bzw. die Behandlung von Komplikationen) mit Präadipositas oder schwerer Adipositas zu vergleichen, wiehert da nicht sogar ein Pferd ohne Zähne?
Worum es hier nämlich in erster Linie geht, hat "Samson" selbst klar und deutlich formuliert: "Leistungsbeschränkung" und nicht um die Gesundheit der Bürger.