Dicke kosten Gesundheits-System 17 Milliarden Euro (Gesetzliche Krankenkassen)

Samson, Donnerstag, 22.07.2010, 06:42 (vor 5243 Tagen) @ Joachim Röhl

Herr Röhl, zur Abwechslung finde ich Ihre Gedangen im Eingangsposting mal genial.
Ohne Leistungsbeschränkung geht es nicht.
Ein erster minimaler Ansatz ist der § 52 SGB V, wo z.B. auf die Tattoos hingewiesen wird. Nun sollte es weiter gehen.


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