Re: Risikozuschläge rückgängig machen (Sonstige Themen)

Sascha @, Samstag, 25.07.2009, 15:14 (vor 5599 Tagen) @ jerrie

Wenn dir beide Atteste vorliegen und beide Ärzte einen Rückfall bzw. eine Behandlung aufgrund des selben Befundes tatsächlich ausschließen (was ich mir nur sehr schwer vorstellen kann bei nicht-organischen Krankheitsbildern), würde die Grundlage für den Zuschlag fehlen und er müßte entfallen. Allerdings muß man manchen Versicherer hiervon erst höchst richterlich überzeugen.
Etwas einfacher ist es, im Antrag nachzuschauen, für welchen Zeitraum der Versicherer für das entsrepchende Krankheitsbild Angaben in die Vergangenheit haben wollte. Sind dies beispielsweise 5 Jahre, dann würde ich den Ausschluß der Risikozuschläge genau 5 Jaher nach Vertragsbeginn beantragen - vorausgesetzt, in dieser Zeit fand dann auch wirklich keine Behandlung statt.

Viele Grüße,
Sascha


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