Re: Risikozuschläge rückgängig machen (Sonstige Themen)
wie ist eigentlich "angemessen herabgesetzt" definiert?
Meine Krankenkasse hat mir den Risikozuschlag auf Basis einer ärtzlichen Bescheiniung halbiert. Ich frage mich jetzt aber warum der Zuschlag nicht ganz wegfällt. Warum kann er nur reduziert werden, wenn die Krankheit ausgheilt ist? Wie werde ich denn den restlichen Zuschlag auch noch los?
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- Risikozuschläge rückgängig machen -
jerrie,
24.04.2009, 17:56
- Re: Risikozuschläge rückgängig machen -
Bodi,
26.04.2009, 11:09
- Re: Risikozuschläge rückgängig machen -
Frank Urban,
15.12.2009, 15:28
- Re: Risikozuschläge rückgängig machen - Joachim Röhl, 15.12.2009, 19:06
- Re: Risikozuschläge rückgängig machen -
Frank Urban,
15.12.2009, 15:28
- Re: Risikozuschläge rückgängig machen - Sascha, 25.07.2009, 15:14
- Re: Risikozuschläge rückgängig machen -
Bodi,
26.04.2009, 11:09