Re: Risikozuschläge rückgängig machen (Sonstige Themen)

Bodi, Sonntag, 26.04.2009, 11:09 (vor 5690 Tagen) @ jerrie

Wenn das Gutachten besagt, dass die Krankheit ausgeheilt ist und die Wahrscheinlichkeit, daran wieder zu erkranken nicht höher ist als bei gleichaltrigen Gesunden, muss die Versicherung den Risikozuschlag reduzieren oder streichen.

§ 41 VVG:
"Herabsetzung der Prämie
Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist. "


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