Re: Risikozuschläge rückgängig machen (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 15.12.2009, 19:06 (vor 5460 Tagen) @ Frank Urban

Fleisch, was die Katze einmal im Maul hat, gibt sie ungern wieder her ... warum sollte das bei Versicherungen anders sein? Von Deiner Hartnäckigkeit und der Aussagekraft der eingereichten aktuellen medizinischen Attesten zur Behandlungs- und Beschwerdefreiheit des seinerzeit eingeschätzten medizinischen Risikos hängt es ab. Notfalls hilft auch eine Beschwerde an den Leiter der Vertragsabteilung oder bei ganz dicken Hunden auch ein Schreiben direkt an den Vorstand. Bitte aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen, sondern Gesamtbeitrag inkl. Zuschlag auch mal mit dem vergleichen, was am Markt für Leistungsgleiches ohne Zuschlag aufgerufen wird. Bis zu einem Drittel Preisspannen sind inzwischen üblich, da einige Gesellschaften mit dem Risikoprogarmm AktuarMed recht souverän auf höchstem Niveau arbeiten und blitzschnell Risiken erfassen und einschätzen können (axa, allianz, dkv, central und victoria) Andere noch fast die Methode Metzgers Daumen beim Fleischverkauf zu praktizieren scheinen und hier gibts aber keine Namen ..


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