Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung (Sonstige Themen)
also ich denk mal, wahrschenlich haben in dem Fall beide Fehler gemacht - ich würde das Vorgehen der Krankenkasse am ehesten als Kulanz bezeichnen und das Angebot annehmen.
Zum einen hast du wohl in der Steuererklärung Angaben gemacht, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen - welche Folgen das haben kann, kann dir dein Steuerberater wohl besser erklären als ich. Du kannst aber in keinem Fall sagen, steuerlich ist es für mich günstiger, wenn meine Ehefrau die Einnahmen hat, Krankenkassenmäßig ist es besser wenn ich sie hab - entscheiden musst du dich schon.
Wenn du vor Gericht ziehst, kommen wohl nochmals Kosten auf dich zu - zwar nicht für"s Sozialgerichtsverfahren aber für den Rechtsanwalt, der dich vertritt. Und es gilt die al´te Weisheit: auf hoher See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand...d. h. der Ausgang eines Prozesses ist manchmal schwer vorauszusagen.
Gruß GKVler
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Britta,
15.05.2009, 19:57
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Czauderna,
16.05.2009, 20:25
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GKVler,
19.05.2009, 19:50
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
ratte1,
19.05.2009, 21:03
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Britta,
24.05.2009, 15:21
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung - GKVler, 25.05.2009, 22:12
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Britta,
24.05.2009, 15:21
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ratte1,
19.05.2009, 21:03
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GKVler,
19.05.2009, 19:50
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Czauderna,
16.05.2009, 20:25