Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung (Sonstige Themen)
ich denke, in dem Fall ist es relevant, wann welche Einkommsteuerbescheide eingereicht wurden, ob Fragebögen zum Einkommen beantwortet wuden und ob die Kasse daraufhin Beitragsbescheide (sind dann ggf. eben doch Verwaltungsakt) erlassen hat.
keine Rolle spielt es dagegen, dass die Mieteinnahmen nur aus steuerlichen Gründen der Ehefrau zugerechnet wurden. Man kann halt eben nicht die Einkommen für jedes System so rechnen, wie"s gerade am besten passt...ich würde mich in der Hinsicht sogar eher ruhig verhalten - wenn das Finanzamt hört, dass in der Steuererklärung angaben gemacht wurden, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben, könnte es ein böses Erwachen geben.
Ich schließe mich Czauderna an und würde ebenfalls empfehlen, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen
Gruß GKVler
gesamter Thread:
- Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Britta,
15.05.2009, 19:57
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Czauderna,
16.05.2009, 20:25
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
GKVler,
19.05.2009, 19:50
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
ratte1,
19.05.2009, 21:03
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Britta,
24.05.2009, 15:21
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung - GKVler, 25.05.2009, 22:12
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Britta,
24.05.2009, 15:21
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
ratte1,
19.05.2009, 21:03
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
GKVler,
19.05.2009, 19:50
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Czauderna,
16.05.2009, 20:25