Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung (Sonstige Themen)
Hallo und schon mal vielen vielen Dank für eure Antworten!!
Die Einkommenssteuerbescheide wurden der KK sobald vorhanden vorgezeigt. Auf den Fragebögen wurden die Mieteinnahmen bei der Ehefrau nicht angegeben, aber unter dem Gesichtspunkt, da sie ja auch tatsächlich nie geflossen sind und somit eigentlich ja auch keine richtigen Einnahmen darstellen...? Aber selbst wenn man hier einen Fehler bei den Versicherten sieht, hätte doch die KK auch damals schon merken können, dass da Angaben nicht übereinstimmen und sich mit den Versicherten kurz schließen können. Wäre das nämlich passiert, hätten die Mieteinnahmen schon eher aus den Einkommenssteuerbescheiden rausgenommen worden (sagt zumindest der Steuerberater)
Die KK hat das Angebot unterstellt die empfangenen Leistungen zurückzuzahlen, was auf jeden Fall günstiger wäre als die Beitragsnachzahlung; die KK hat aber zugleich auch gemeint, dass man vor Gericht höchstwahrscheinlich gewinnen würde... Die Aussage versteh ich dann aber auch net wirklich, wie kann man vor Gericht gewinnen, wenn die KK sich anscheinend nichts vorzuwerfen hat?
Was denkt ihr ist sinnvoller?? Vor Gericht ziehn oder doch auf das Angebot der KK eingehen und die Leistungen zurückzahlen?
Dankeschön nochmal für eure Antworten!
MfG
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- Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Britta,
15.05.2009, 19:57
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Czauderna,
16.05.2009, 20:25
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
GKVler,
19.05.2009, 19:50
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
ratte1,
19.05.2009, 21:03
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Britta,
24.05.2009, 15:21
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung - GKVler, 25.05.2009, 22:12
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Britta,
24.05.2009, 15:21
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ratte1,
19.05.2009, 21:03
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GKVler,
19.05.2009, 19:50
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Czauderna,
16.05.2009, 20:25