Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung (Sonstige Themen)
Hallo,
es liegt einerseits zweifelsfrei ein Bearbeitungsfehler der Kasse vor,
andererseits bestehen die Forderung der Kasse zu Recht und sind noch nicht verjährt, d.h. das Jahr 2004 ist am 31.12.2008
verjährt wenn diese nicht unterbrochen oder gehemmt wurde (schriftlich durch Kasse).
Da gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten - arrangieren in der Form einer moderaten Ratenzahlung oder klagen.
Allerdings könnte ich mir vorstellen dass in diesem Falle die Kasse
keiner Ratenzahlung zustimmen wird und die Summe sofort fordert, da
eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat.
In jedem Falle eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Gruß
Czauderna
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Britta,
15.05.2009, 19:57
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Czauderna,
16.05.2009, 20:25
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GKVler,
19.05.2009, 19:50
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ratte1,
19.05.2009, 21:03
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Britta,
24.05.2009, 15:21
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung - GKVler, 25.05.2009, 22:12
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Britta,
24.05.2009, 15:21
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ratte1,
19.05.2009, 21:03
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GKVler,
19.05.2009, 19:50
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Czauderna,
16.05.2009, 20:25