Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung (Sonstige Themen)
Hallo,
gehe ich Recht in der Annahme, dass auf dem Familienversicherungs-Fragebogen bei den Einnahmen der Ehefrau die Mieteinnahmen nicht angegeben wurden? In diesem Fall wäre m.E. der Familienversicherungsanspruch tatsächlich rückwirkend zu beenden.
Alternativ zur freiwillige Versicherung für die Zeit von 2004 - 01.04.07 wäre es, keine Versicherung abzuschließen und stattdessen die damit zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzuzahlen. Zu bedenken aber ist - auch für etwaige spätere Ansprüche (z.B. in der Krankenversicherung der Rentner) - die große Versicherungslücke.
Ab 01.04.07 aber wären definitiv Beiträge nachzuzahlen.
Die Steuerbescheide sind ja wahscheinlich dem Einkommensfragebogen des Ehemanns beigefügt worden und wurden nur zur Beurteilung der Familienversicherung eingereicht, oder? Ein Vershulden der Krankenkasse kann ich da nicht erkennen.
Freundliche Grüße
ratte1
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Britta,
15.05.2009, 19:57
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Czauderna,
16.05.2009, 20:25
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
GKVler,
19.05.2009, 19:50
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
ratte1,
19.05.2009, 21:03
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung -
Britta,
24.05.2009, 15:21
- Re: Ehegattin familienversichert, rückwirkende freiw. Versicherung - GKVler, 25.05.2009, 22:12
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Britta,
24.05.2009, 15:21
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ratte1,
19.05.2009, 21:03
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GKVler,
19.05.2009, 19:50
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Czauderna,
16.05.2009, 20:25