Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)

RHW, Freitag, 14.05.2010, 20:07 (vor 5306 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

die PKV-Ausschlussklausel greift nicht bei Stiefkindern von PKV-Versicherten , weil im Absatz 3 auch die Voraussetzung "mit dem Kind verwandt" genannt ist. Der Stiefvater ist nicht mit dem Kind verwandt (sondern verschwägert). Die Unterschiede sind im BGB beschrieben.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

Im Absatz 4 ist nur beschrieben, dass Stiefkinder unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden können. Eine Gleichstellung mit leiblichen Kindern gibt es im SGB V nicht.
Gruß
RHW


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