Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)

Czauderna, Mittwoch, 12.05.2010, 23:17 (vor 5308 Tagen) @ Gabrielle Tunaca

Hallo,
hier erstmal die Regelung dazu:

(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht
einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen
Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners zusammen. Von den Einnahmen des Ehegatten oder
Lebenspartners ist für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das
eine Familienversicherung nur wegen der Regelung des § 10 Abs. 3 SGB V nicht
besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße
nach § 18 Abs. 1 SGB IV abzusetzen. Für die Beitragsbemessung werden nacheinander
die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehegatten
oder Lebenspartners bis zur Hälfte der sich aus der nach Satz 1 und 2 ergebenden
Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben
Beitragsbemessungsgrenze, berücksichtigt.

Du siehst, in deinem Falle ist diese Frage unerheblich, denn du wirst nach 1875,00 € (halbe Beitragsbemessungsgrenze) Beiträge zahlen müssen, auch wenn ein Freibetrag für dein Kind berücksichtigt werden kann. Da kommen ca. 310,00 € auf Euch zu.
Gruss
Czauderna


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