Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)

RHW, Donnerstag, 13.05.2010, 09:10 (vor 5307 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, sind noch folgende Fragen offen:

Sein Arbeitgeber müßte die Hälfte übernehmen? Teuer wird es sicherlich dann wenn ich nicht arbeiten gehen. So über die Jahre gesehen? Was wäre in einem Scheidungsfall? Wenn ich PKV versichert wäre, müßte ich dann den vollen Betrag zahlen oder er? Oder würde ich automatisch wieder in die GKV fallen?

1) Der Arbeitgeberzuschuss für PKV-Arbeitnehmer beträgt 50% des PKV-Beitrages, aber nicht mehr als der Zuschuss für GKV-Arbeitnehmer (2010: maximal 262,50 Euro).
Der PKV- oder GKV-Beiträge für Angehörige, die sonst in der GKV kostenlos versichert wären (z.B. Ehegatte ohne AG und ohne Einkommen) werden bei der Berechnung des Zuschusses miteinbezogen.
Quelle: Absatz 2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__257.html
2) Wenn man keine Beschäftigung über 400 Euro hat und kein Alg bezieht, kann das über die Jahre teuer werden!
3) Im Scheidungsfall sind bei einer PKV von jeder Person die jeweils eigenen Beiträge in voller Höhe zu zahlen (unabhängig, ob Unterhalt tatsächlich gezahlt wird oder nicht). Eine Rückkehr in die GKV ist allein aufgrund einer Scheidung nicht möglich. Wenn man unter 55 Jahre alt ist, kann man in die GKV zurück, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit über 400 Euro aufnimmt oder Arbeitslosengeld I (nicht Alg II!!!) bezieht. Wenn dieser Zeitraum über 12 Monate beträgt, kann man auch danach in der GKV bleiben (sonst Rückkehr in die PKV).
Absatz 1 Nr. 1: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__9.html
Absatz 5a + 9: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Wenn man in der GKV bleibt, sind ab dem Getrenntleben die Einnahmen des Ehegatten für die Beitragsberechnung ohne Bedeutung (es zählen dann nur die tatsächlichen Unterhaltszahlungen und eigene Einnahmen).
3) jetziges Kind/Stiefkind:
Das Stiefkind kann in der GKV kostenlos über den Stiefvater versichert werden, wenn dieser das Kind überwiegend unterhält. Für die Berechnung werden die Nettoeeinnahmen von Stiefvater, Mutter und Stiefkind (z.B. Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater) berücksichtigt.
Absatz 4: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
4) evtl. geplante/mögliche gemeinsame Kinder
Die kostenlose Familienversicherung in der GKV wäre ausgeschlossen, wenn der Vater in der PKV wäre.
Absatz 3: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Auch die Beitragshöhe in der Elternzeit kann zwischen den verschiedenen PKV-GKV-Konstellationen deutlich voneinander abweichen.
5) PKV/GKV:
Die Entscheidung GKV oder PKV sollte man sich sehr genau überlegen.
Punkte, die wichtig sein können:
Einnahmen im Alter, Einnahmen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente, Kuren, Hilfsmittel, Möglichkeit zum Wechsel in eine andere Versicherung, Dauer Schule/Studium von Kindern .......
Links, die vielleicht interessant sein können:
aus Oktober 2009:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html
Stand Februar 2010 (es sind viele Punkte angesprochen, die einem GKV-PKV-Vergleich wichtig sein können.
http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_PKV-Broschuere.pdf

Sinnvoll ist auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter (eigene oder andere Krankenkasse) und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler).
Beratungen gibt es auch bei der Verbraucherzentrale.
Viel Glück bei der richtigen Entscheidung und einen sonnigen Hochzeitstag!
Gruß
RHW



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