Re: Was kostet meinen Mann die GKV für mich (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 12.05.2010, 14:05 (vor 5308 Tagen) @ Arno Nyhm

@Arno, sie schrieb doch, daß der künftige Ehemann privatversichert und nicht leiblicher Vater ihrer Tochter ist. Insofern sollten doch die Punkte (3) und (4) vom http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html greifen, aber vielleicht kucken sich Czauderna oder unsere GKVlerin die Fallsituation b bitte mal an.


@Gabrielle, zu a) ja und im Gegenzug kann man einem umgänglichen Kindsvater mit der Höhe der Unterhaltszahlung eventuell entgegenkommen ..

zu b) dann beginnst Du wenn möglich Dein Beschäftigungsverhältnis eben zum 1. Juni und falls Du es pfiffig & kreativ löst willst und den vollen ALG-Anspruch noch nicht ausgereizt hast, wären eine Einstellungsförderung von der Agentur für Arbeit oder auch die Förderung einer Selbständigkeit* möglich

zu c) viele gutsituierte Privatversicherte machen es so, um möglichen Streitpunkten mit dem Expartner auch bei der Krankenversicherung aus dem Weg zu gehen .. central mit Zuzahlung würde nur Dich brutto 175€ kosten. Falls! ein Arbeitgeberzuschuss aufgrund des noch vorhandenen Freibetrages in der PKV Deines Mannes fließt, dann netto 87€ monatlich als Hausfrau. Und bei einem möglichen Beschäftigungsbeginn vor dem fünfundfünfzigsten Geburtstag wärst Du wie bei b beschrieben auch wieder gesetzlich versichert. Heißt im Umkehrschluß: wenn Scheidung, dann bitte bis zum Jahr 2032, weil Du später und selbst mit einem pflichtigen Arbeitsverhältnis die PKV allein bezahlen müßtest .. nun werden hoffentlich nicht gleich wieder einige schlafende Hunde geweckt.

d) trifft nur zu, falls schwere gesundheitliche Risiken oder mangelnde finanzielle Bonität oder ein fremdländischer Pass als Ablehnungrund für einen preiswerten Normaltarif in der PKV greifen und per ungeliebtem Basistarif die "Pflicht zur Versicherung" dennoch erfüllt werden muß. Fragen? ePost

* http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/hoehe-und-dauer.html


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