Re: Freiwillig gesetzlich versichern oder doch lieber privat? (Private Krankenversicherungen)

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 12.05.2005, 14:19 (vor 7140 Tagen) @ Ulrich

Die 50 % Beihilfekosten werden vom Staat jedoch nur dann übernommen, wenn die gewählten Behandlungsmethoden dem üblichen Standard in der GKV entsprechen.

Bei meinem Vater, der bei der Debeka in diesem Sinne versichert ist, wurden manche Leistungen nicht von der Beihilfestelle bezuschusst. Und das waren teilweise sogar solche Leistungen, die von (immerhin) wenigen gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von Modellprojekten oder freiwilligen Satzungsleistungen angeboten wurden (und teilweise auch noch werden) - vor allem aus dem komplementär- und alternativmedizinischen Bereich.

Fazit hieraus: Falls Du bestimmte Behandlungsmethoden bevorzugst, die nicht zum allgemeinen (schulmedizinischen) Standard gehören, kann eine gesetzliche Krankenkasse mit einem entsprechenden Angebot an Modellprojekten oder freiwilligen Satzungsleistungen in diesem Bereich unter Umständen die bessere Alternative sein.

Modellprojekte sind zwar zeitlich befristet (max. 8 Jahre) - haben aber das Ziel, die jeweils erprobten neuen Therapieverfahren (Behandlungsmethoden) im Pflichtleistungskatalog der GKV dauerhaft zu verankern. Deshalb lohnt es sich aus meiner Sicht sehr, derartiges zu unterstützen.

Gruß
Elgin


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