Re: Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Dieter, Montag, 03.05.2010, 22:47 (vor 5319 Tagen) @ Thomas

Sehr geehrter Herr Groethe,

im Beihilfeergänzungstarif gibt es keinen Kontrahierungszwang, dieser gilt nur für die Haupttarife. Wenn die Debeka dort Leistungen ausschließt, bzw. Sie dort komplett ablehnt, dann würden dies auch die anderen PKV Unternehmen tun. Der Beihilfeergänzungstarif ist wie die Bezeichnung schon sagt ein Ergänzungstarif. Viele Versicherungsnehmer schließen ihre PKV immer noch ohne diesen ab.( nicht nur bei der Debeka)


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