Re: Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 17.10.2006, 02:41 (vor 6618 Tagen) @ Thorsten Grothe

Da Sie leider dem Herdentrieb zur Debeka gefolgt sind, ist damit das Thema PKV für Sie beendet und Sie müssen wohl in der GKV bleiben. Denn mit dem ersten Antrag im Rahmen des Kontrahierungszwanges haben Sie Ihr Recht verwirkt, bei einer anderen Versicherung einen Antrag im Rahmen des Kontrahierungszwanges zu stellen.

Und nun zum Problem des Beihilfergänzungstarifes v. a. bei der Debeka. Oberflächlich betrachtet bleiben Sie beim Zahnersatz auf je nach Beihilfeordnung bis zu 30% der Materialkosten sitzen. Genauer betrachtet hat die Debeka lebensnotwendige Hilfsmittel und die Kosten für Kur- und Reha (die allerdings auch hier schlecht sind), wie viele PKVen, in den Beihilfeergänzungstarif ausgelagert.

Einige wenige PKVen haben die v.a. wichtigen Rehaleistungen im Haupttarif, der für die Öffnungsaktion geöffnet ist. Doch diese werden Sie jetzt ablehnen oder später bei Verschweigen kündigen, da Sie ja bereits von der Debeka aufgenommen worden wären.

Was mir immer ein Rätsel ist, ist die Tatsache, dass die Debeka-Fuzzis, die doch froh sein müssten, "kranke" Beamte von der Debeka fernzuhalten, diesen nicht die Wahrheit über die fatale Tarifkonstruktion bei der Debeka mitteilen.


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