Re: Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 30.10.2007, 02:31 (vor 6236 Tagen) @ Ralf-Peter

Der B-Tarif vergreist nicht unwiderruflich. In Hessen und Bremen sind Beamte nicht nach dem Q-Tarif versicherbar, sondern nur nach dem B-Tarif. Auch müssen Bundesbeamte des diplomatischen Dienstes bzw. im Auslandseinsatz in den B-Tarif, der einer der wenigen Weltweittarife für Beamten ist.

Auch sind "kranke" Beamte im Sinne der PKV nicht unbedingt auf Dauer die Kostenbringer, ebenso können jetzt Gesunde später krank werden und die Altersrücklagen waren nicht hoch genug angesetzt, da man ja von Gesunden ausging. Und die Einnahmen im B-Tarif sind natürlich sehr hoch durch die hohen Zuschläge.

In der Barmenia kann auch der Einheitstarif vergreisen. Rennen jetzt alle Kranken zur Barmenia, die nicht eine gerade große Versicherung ist, dann wird der VB so teuer, dass die Barmenia einen Paralleltarif öffnen muss, sonst versichert sich kein Gesunder mehr.

Also alles ist wieder leider mit vielen Unabwägbarkeiten versehen. Die Barmenia bietet aber manchmal mehr Schutz als den Kontrahierungszwang an und verlangt dann aber 50 bis 60% Zuschlag. So kann man das Problem für den Tarif auch lösen.


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