Re: Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 13.10.2007, 03:22 (vor 6253 Tagen) @ Ralf-Peter

Gegen Honorar beraten darf ich Sie nicht, dagegen steht meine berufliche Bindung! Sehen Sie deshalb meine Ratschläge als die eines Privatmannes an!

Und deshalb versuche ich Sie auch hier zu einem freien Honorarberater zu treiben: Der darf das und kann Ihnen dann helfen und haftet auch! Und der kann eine anonymisierte Ausschreibung machen. Denn vielleicht nimmt Sie sogar ein Versicherer in den Beihilfeergänzungstarif auf. Da diese nicht sehr teuer sind, sind hier 300% Zuschlag kein Hinderungsgrund.

Zu den PKVen: Zwei weitere Beispiele: So ist bei der Barmenia und der Continentalen der Hilfsmittelbereich gut oder sogar sehr gut. Aber die Kur!

Sie müssen zusammen mit einem Berater definieren, was Ihnen wichtig ist. Die eierlegende Wollmilchsau in der PKV, gibt es schon für Gesunde mit reiner Arztakte kaum. Dann sind Kuren oder Reha (AHB) ebenso wie in der GKV zumeist Genehmigungsfälle.
Mir scheint auch, dass Ihnen nicht klar ist, welche Dokumente Sie zum Eigenstudium brauchen. Da sind die MBKK (Musterbedingungen Krankheitskosten) und die Tarifbedingungen, die immer miteinander zusammenhängen. Die MBKK sind als Basis bei allen PKVen gleich, sie werden nur modifiziert.

Ich hänge Ihnen hier mal die zwei Fälle aus dem letzten Post als Link rein, da diese Versicherer keine Geheimnisse aus Ihren Bedingungen machen. Der von der DKV ist zudem mit der Suchfunktion durchsuchbar sind, was die Übersicht doch verbessert. Hier können Sie dann mal die Stichwörter eingeben und bekommen damit einen Überblick über die MBKK!

HUK:
http://www.huk.de/-snm-0177507461-1192016584-000dc00004-0000000499-1192236133-enm-pdf/kv/KM00101.pdf
Bei der HUK sehen Sie sehr schön den Unterschied zwischen den Bedingungen Teil 1 (Muster, gleich bei allen PKVen), Teil 2 (in blau die Abänderungen der HUK nach jedem Paragraphen der Musterbedingungen) und danach die Teilbedingungen (hier ist die Seite zum Tarif BS=Beamten stationär zur Kur sehr interessant).

DKV:
Musterbedingungen:
http://www.dkv.com/downloads/B110.pdf
Hier ist der Parapgraph 5, Nr.1 da) interessant: Hinter diesem Juristendeutsch verbirgt sich die Anschlussheilbehandlung, die übrigens jedes Mal nach einem Krankenhausaufenthalt bezahlt werden kann (heißt aber nicht muss!) im Gegensatz zur Kur und zur Reha, die nur 1x in 3 Jahren bezahlt wird (hier ist die PKV wie die GKV).
Abänderungen zu den Musterbedingungen sind mit grauem Strich am Rand markiert.
B-Tarif:
http://www.dkv.com/downloads/B112.pdf
(Kleine Anmerkung am Rande: Bei der DKV sehen Sie wiederum eine kleine Gemeinheit: hier ist nur der alte, "vergreiste" Hochleistungs-B-Tarif aus den 70er Jahren (keine Steigerungssatzbegrenzung) und nicht der (z.Z. noch) billigere, aber trotzdem noch sehr gute Q-Tarif aus den 80er Jahren für die Öffnungsaktion geöffnet: Das heißt im Monat mit 30%-Zuschlag ca. 50 Euro Mehrbeitrag. Diese Strategie fahren aber viele Versicherer!)

Vergleichen Sie einmal bei §4 die Hilfsmittel in den Abänderungen der MBKK. Nach den Musterbedingungen sind alle erstattungsfähig, nach den Einschränkungen bei der HUK ohne Brillenkram 12 und bei der DKV 30 (immerhin inklusive Blindenhund, der ein heiden Geld kostet). Der GKV-Katalog hat hier eher Telefonbuchdicke.

Und in den Bedingungen lauern noch ganz andere Fallen:

1.Der Kriegsparagraph: Keine Leistungen im Kriegsfall, auch im Ausland. Was dies in Zeiten von Terroranschlägen heißt, die Herr Schäuble mit dem Kriegsrecht unter Kontrolle zu bekommen versucht, muss ich hier nicht ausführen! Steht in fast allen Verträgen!

2. Keine gemischten Heilanstalten, d.h. keine Krankenhäuser, die auch Rehaabteilungen haben ohne Genehmigung! Dass es Regionen mit fast nur gemischten Heilanstalten gibt, weil das die GKVen gern haben, interessiert hier keinen. Was macht dann bei einem Herzinfarkt am Samstagabend, wenn die Hotline schlummert. Verrecken und bis Montag zur Genehmigung warten? Ist alles schon passiert, damit musste sich sogar der BGH herumschlagen und dennoch steht die Klausel bei ca. 80% der Privatversicherten im Vertrag und wird nicht durch eine Modifikation ausgehebelt. Wenigstens kann man nach dem Gerichtsurteil bei Notfällen in die nächstgelegene Klinik!

3. Keine Behandlung in einem Kurort, außer man hat dort seinen Erstwohnsitz: Na toll, dann muss man sich mit einem Beinbruch hinter die Stadtgrenze schleppen. Das haben nun die meisten PKVen aufegeben, war ja zu aberwitzig!

4. Angemessenheitsklausel: Na ja, das ist wie in der GKV! Das hat z.B. die HUK grundsätzlich, viele Versicherer haben es jetzt auch bei Leistungen über dem 3,5-fachen Satz. Doch solche Rechnungen gibt es meist nur im Krankenhaus, und den Chefarzt bekommen Sie ja in den Kontrahierungszwang nur in BW, BY, HE, NRW, RPF, THÜ, SN und beim Bund rein und bleiben hier noch auf heftigen Selbstbeteiligungen (ca. 40 Euro pro Tag) sitzen, da diese nur über Beihilfeergänzungstarife oder Krankenhaustagegelder zu deckeln sind. Doch die Beihilfe zahlt ja eh nicht mehr als 3,5!

5. Psychotherapie: Oft gedeckelt bis zum geht nicht mehr, oft sind Diplom-Psychologen ausgeschlossen. Manchmal ist auch nur der Ernstfall, die Psychiatrie versichert, außer man wurde eingewiesen, dann muss dies der Staat zahlen!

Sie sehen, sie sollten als erstes eine Rechtschutzversicherung abschließen und zwar bei einer anderen Gesellschaft als der zukünftigen PKV und dies mit Beginn einen Tag bevor Sie in die PKV rein gehen.
Es ist auch sehr wichtig auf eine kapitalstarke PKV zu setzen. Denn wem das Wasser nach Einführung des Basistarifs bis zum Hals steht, der kann nicht mehr großzügig sein.

So, jetzt habe ich sicherlich alle von der PKV abgebracht. Doch die PKV ist anders als die GKV. Es gibt keine Budgetierung, man kann sich auch in den Kernspin legen statt in die Strahlenbombe CT usw., man hat Arztwahlfreiheit, man bekommt jedes Medikament, von dem nicht gerade der BGH gesagt hat, es sei wirkungslos, erstattet. Es muss jede neue Krebstherapie erstattet werden, auch wenn diese nur nach der Minderheitenmeinung hilft. Bei all diesem ist eher die Beihilfe das Problem, da man sich hier außer vielleicht bei lebensbedrohenden Krankheiten immer an der GKV orientiert!
Dafür muss man in anderen Gebieten Abstriche hinnehmen. Bedenken Sie aber, dass Sie die Beihilfe haben und in vielen Beihilfeordnungen steht, dass bei Versicherungslücken trotz rechtzeitiger Vorsorge (=alle Tarife versichert, in die man reinkommt) bis maximal 90% des Rechnungsbetrages erstattet wird. Und solange Reha, Hilfsmittel und Kur bei der GKV erstattungsfähig ist, bleibt dies bei der Beihilfe ebenso. Das muss der Staat machen, da er die Beamten in die PKV reinzwingt. Rufen Sie einfach Ihre Beihilfestelle an und bitten Sie um die Zusendung der Beihilfeordnung. Die gibt es auch immer im Internet zum Runterladen.


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