Re: Rückkehr in GKV in Elternzeit bei einmaliger Aushilfstätigkeit? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, dann brauche ich mich nicht extra von der GKV befreien lassen und bekomme keinen Zuschuß zu PKV. Ich muß also in keinster Weise tätig werden. Mein Unternehmen, muß mich dann ja auch nicht bei der örtlichen AOK anmelden.
Vielen Dank noch einmal für Deine Hilfe.
Katja
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Katja Seidler,
12.04.2007, 14:18
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12.04.2007, 14:59
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katja@seidler-lip.de,
12.04.2007, 15:15
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12.04.2007, 15:34
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Katja Seidler,
12.04.2007, 15:51
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Katja Seidler,
12.04.2007, 15:51
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