Rückkehr in GKV in Elternzeit bei einmaliger Aushilfstätigkeit? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
bei mir liegt folgender Fall vor:
Ich bin seit April 2001 in der PKV versichert und seit 01.01.2007 in Elternzeit. Meine PKV zahle ich seitdem aus eigener Tasche. Nun habe ich in meinem alten Unternehmen eine "einmalige" Beschäftigung für eine Woche als Urlaubsvertretung begonnen. Ich habe für diese Woche einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, in dem die zulässige Wochenstundenzahl von 30 Stunden aufgenommen wurde. Der Verdienst ist natürlich weit, unter der Bemessungsgrenze. Diese Aushilfstätigkeit werde ich voraussichtlich noch einmal im Juni übernehmen und dann nicht mehr. Jetzt meine Frage: Falle ich durch diese Aushilfstätigkeit automatisch zurück in die GKV, oder kann ich mich befreien lassen, so daß ich in der PKV bleiben kann? Wenn ich in der PKV bleiben kann, muß mein Arbeitgeber mir den Zuschuß zahlen, oder nicht?
Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, bis jetzt habe ich nur die Information unseres Lohnbüros. Diese Info kommt mir aber sehr "arbeitgeberlastig" vor.
Herzlichen Dank
Katja
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Katja Seidler,
12.04.2007, 14:18
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