Re: Rückkehr in GKV in Elternzeit bei einmaliger Aushilfstätigkeit? (Private Krankenversicherungen)
Hallo Katja!
Deshalb habe ich mich ja nochmal verbessert - weil es zwei Sorten von geringfügigen Beschäftigungen gibt:
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wäre es nicht - weil das Einkommen ja über 400 Euro liegt.
Aber kurzfristig beschäftigt bist Du ja höchstwahrscheinlich. Dafür ist Voraussetzung, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird UND das Entgelt 400 Euro/Monat übersteigt.
Typische Beispiele für kurzfristige Jobs sind z. B. Krankheitsvertretungen, Saisontätigkeiten und Ferienjobs. Also sowas, wie Du da eben ausüben wirst.
Freundliche Grüße
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Katja Seidler,
12.04.2007, 14:18
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12.04.2007, 14:59
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katja@seidler-lip.de,
12.04.2007, 15:15
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12.04.2007, 15:34
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Katja Seidler,
12.04.2007, 15:51
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Katja Seidler,
12.04.2007, 15:51
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12.04.2007, 15:34