Re: DAK verweigert Zahlungen rückwirkend - update (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 06.05.2010, 00:33 (vor 5321 Tagen) @ Gast

Hallo,
das ist doch nicht das Problem oder die Frage an sich.
Die Frage muss doch lauten, ist es Aufgabe einer gesetzlichen Krankenkasse solche Sachen überhaupt zu bezahlen bzw. zu bezuschussen. Auslandsschutzimpfungen, das ist meiner Auffassung nach eine Sache der privaten Absicherung - ergo eine entsprechende Zusatzversicherung, ob diese nun von der GKV angeboten wird oder von der PKV spielt dabei keine Rolle.
Es kann und darf nicht sein dass solche Kosten von der Soldiargemeinschaft getragen werden, und dies aus Wettbewerbsgründen, und andererseits Therapien oder Medikamente nicht übernommen werden weil es der Leistungskatalog nicht zulässt.
Es macht schon ein Unterschied ob ein Medikament wegen einer bestehenden Erkrankung nicht bezahlt werden kann und darf oder ob ein Zuschuss für eine Schutzimpfung wegen eines Urlaubsaufenthaltes verwehrt wird.
Wer da keinen Unterschied sieht und letzteres in den Vordergrund stellt und deshalb die Kasse wechselt, der soll das dann auch bitte tun - Verständnis dafür - von meiner Seite aus nicht.
Das betrifft beileibe nicht eine Kasse sondern ist eine Grundfrage.
"Jeder ist sich selbst der Nächste "
Gruß
Czauderna


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