Re: DAK verweigert Zahlungen rückwirkend - update (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 05.05.2010, 21:24 (vor 5321 Tagen) @ tim.hamburg

Hallo,
eigentlich befangen, trotzdem eine Anmerkung.
Ja, hast Du dich im Vorfeld erkundigt ??
Wenn ja, dann dürfte dich die Erstattungshöhe nicht überraschen.
Wenn nein - dann nur soviel - dies ist keine Leistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist - also eine Mehrleistung.
Meine private Meinung dazu ist folgende :
Wer sich in ein Land begibt wo eine Impfung vorher notwendig ist, bzw. angeraten ist, der tut dies aus Eigeninteresse und wenn ihm deshalb die Kosten dieser Schutzimofung zu teuer sind, dann hat er etwas in seiner Planung verkehrt gemacht.
Von daher halte ich eine Kostenbeteiligung einer GKV-Kasse, egal wie sie heisst, für absolut unnötig.
Wer wegen geringer oder gar keiner Kostenbeteiligung seiner Krankenkasse auf diese Impfung verzichtet und sich deshalb eine Erkrankung einfängt, der kann sicher sein dass seine Krankenkasse die Behandlungskosten für diese Erkrankung dann übernimmt, was ich aber auch für total falsch halte.
Schlussfolgerung meinerseits - ween jemand deshalb seine Krankenkasse wechselt - bitte, sein gutes Recht -
Hoffentlich hat er sich auch vergewissert dass seine neue Kasse die gesamten Kosten seiner zukünftigen Impfungen auch übernimmt - wahrscheinlich nicht.
Es kommt also letztendlich dem Betreffenden nur auf die Höhe der Erstattung an ??
Dazu sollte man wissen wie hoch die tatsächlichen Leistungsausgaben der einzelnen Kassen sind.
Sind diese höher als die der direkten Konkurrenz, muss man der Kasse vorwerfen dass Sie irgendwo zuviel Geld für nicht notwendige Leistungen ausgegeben hat, vielleicht sogar aus Wettbewerbsgründen ??
Als Mitarbeiter einer Krankenkasse würde ich Kosten sparen u.a.
damit, dass ich solche Leistungen wir Auslandsschutzimpfungen
erst gar nicht gewähren würde, aber ich bin ja nicht massgebend.
Gruß
Czauderna


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