Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 02.05.2008, 23:12 (vor 6054 Tagen) @ Thomas

Noch eine Anmerkung am Rande: Sie wissen schon, dass - je nach Besoldungsgruppe - in NRW eine gehörige Selbstbeteiligung bei der Beihilfe fällig ist.

Im Rahmen des Mutterschutzes sollten Sie aber auf alle Fälle in die Beihilfe, da Ihr Mann beihilfeberechtigt ist und Sie freiwillig in der GKV versichert wären und dann müssten die GKV-Beiträge - je nach Einkommen Ihres Mannes - ganz bezahlt werden, Sie hätten aber 70% Beihilfeanspruch, also nur 30%-PKV, da mehr als ein Kind bzw. über den Mann auch ein Beihilfeanspruch bestehen könnte.


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