Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 02.05.2008, 23:09 (vor 6051 Tagen) @ Zoe

Wenn Sie in NRW Beihilfe erhalten, haben Sie Anspruch auf einen Normaltarif mit Wahlleistungen, aber ohne Krankenhaustagegeld bzw. Beihilfeergänzungstarif zur Deckung Selbstbeteiligung für die Wahlleistungen, d.h. ca. 40 Euro am Tag im Krankenhaus müssen Sie selbst zahlen.

Es ist im Fall einer Schwangerschaft davon auszugehen, dass man versucht die Kosten über den 30% Zuschlag lebenslang wieder reinzuholen. Wenn die Schwangerschaft aber vorbei ist und der Zuschlag nur deshalb erhoben wurde, kann der nicht ewig erhoben werden. Man muss nur die Aufhebung wegen Wegfall des Risikos beantragen. Irgendwann erübrigt sich dieses Risiko aus Altersgründen sowieso.

Zum noch nicht geboren Kind: Dieses kann ohne Risikozuschlag bei der PKV, bei der Ihr Mann versichert ist, in denselben Tarif, den Ihr Mann hat, aufgenommen werden. Damit wäre auch eine Versicherung in den Beihilfeergänzungs- und Krankenhaustagegeldtarifen möglich ohne Risikoprüfung!
Die Frist ist meist 8 Wochen - im Normalfall sollte dies Ihr Mann in der ersten Lebenswoche machen.


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