Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage (Private Krankenversicherungen)
Ich werde erstmalig und auf Lebenszeit verbeamtet, mein
Mann ist schon lange Beamter auf Lebenszeit und privat
versichert. Ich bin bislang als Angestellte freiwillig in
der GKV, die Kinder sind bei mir familienmitversichert.
Gilt in diesem Fall auch die Öffnungsklausel für die Kinder?
Kann die PKV bei den Kindern die Aufnahme ablehnen
oder Erkrankungen ausschließen? Liegt der Risikozuschlag
bei max. 30%?
Ich möchte, dass die Kinder auf jeden Fall zu 100% versichert
sind, egal ob Wahl- oder Standardtarif.
Danke und viele Grüße
Zoe
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Zoe,
30.04.2008, 22:53
- Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage -
Thomas,
01.05.2008, 17:12
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Zoe,
02.05.2008, 15:57
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Thomas,
02.05.2008, 23:09
- Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage - Thomas, 02.05.2008, 23:12
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Thomas,
02.05.2008, 23:09
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Zoe,
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Thomas,
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