Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage (Private Krankenversicherungen)

Zoe, Freitag, 02.05.2008, 15:57 (vor 6051 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

Wie ist das denn, wenn ich noch vor Vertragsbeginn
schwanger werde, dann muss die PKV aufgrund der
Öffnungsklausel mich doch auch nehmen, oder?
Könnte sie denn hierfür einen Risikozuschlag nehmen
oder mich vom Wahltarif (NRW-Beihilfe leistet
Wahltarif) ausschließen?

Danke und viele Grüße
Zoe

Zoe


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